Befristeter Arbeitsvertrag bei Daueraufgaben : Bundesarbeitsgericht v.26.4.1985

Auch der Wunsch des Arbeitnehmers kann die Befristung eines Arbeitsvertrags sachlich rechtfertigen. Dazu müssen aber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses objektive Anhaltspunkte vorliegen, aus denen gefolgert werden kann, dass der Arbeitnehmer ein Interesse an einer befristeten Beschäftigung hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater ZS , (1985; Nr 31; S 2045-2047)
Ort / Verlag / Datum:10.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge Dokument Nr. A-487266 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage