Befristeter Arbeitsvertrag bei Daueraufgaben : Bundesarbeitsgericht v.26.4.1985
Auch der Wunsch des Arbeitnehmers kann die Befristung eines Arbeitsvertrags sachlich rechtfertigen. Dazu müssen aber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses objektive Anhaltspunkte vorliegen, aus denen gefolgert werden kann, dass der Arbeitnehmer ein Interesse an einer befristeten Beschäftigung hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater ZS , (1985; Nr 31; S 2045-2047)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Arbeitsverträge
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Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge | Dokument Nr. A-487266 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |