Temporärarbeitsvermittlung wird bewilligungspflichtig : Besserer Arbeitnehmerschutz - gleichbleibende Flexibilität
Mit einem revidierten Arbeitsvermittlungsgesetz will der Bundesrat den Arbeitnehmerschutz in sämtlichen Bereichen der Arbeitsvermittlung gewährleisten. An der Vorrangstellung der privaten Arbeitsvermittlung ändert sich nichts, indessen sollen auch die Personalverleiher der Bewilligungspflicht unters...
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Veröffentlicht in: | Neue Zürcher Zeitung (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 29.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.116 Leiharbeit
331.96 Arbeitsvermittlung, private 331.6 Arbeitsmarktpolitik 331.94 Arbeitnehmerschutz |
Region: | Schweiz
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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