Rechtswidrigkeit eines Sympathiestreiks : BAG v.5.3.1985 - GG Art.9 III BGB 249 S.1, 252 S.1 und 2, 823 I ZPO 256

Der Sympathiestreik einer Gewerkschaft, mit dem sie zugunsten einer anderen Gewerkschaft in einen Tarifkonflikt dieser Gewerkschaft mit einem einzelnen Unternehmen um den Abschluss eines Firmentarifvertrags eingreift, ist in der Regel rechtswidrig / Der streikbedingte Produktionsausfall stellt noch...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue juristische Wochenschrift ZS , (1985; Nr 42; S 2545-2548)
Ort / Verlag / Datum:16.10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
347.513 Schadenersatz
331.881 Gewerkschaften
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Streikrecht Dokument Nr. A-486802 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage