Niescher: Einig über Pensionsstiege

Innsbrucks Beamte müssen bis zum 60. Lebensjahr arbeiten - Humane Übergangsregelung.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Tiroler Tageszeitung (1985)
Ort / Verlag / Datum:22.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.087.43 Beamte: Pension
35.084 Gemeindebedienstete
331.13 Altersgrenze
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 35.087.43 Beamte: Pension Dokument Nr. A-486654 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage