23a Abs.3 AngG, 9 Abs.1 UrlG : OGH 4 Ob 10/85 v.26.2.1985

Das Austrittsrecht der Mutter beruht auf einem vorzeitigen Auflösungsgrund eigener Art und besteht auch dann, wenn sie mangels fünfjähriger Dienstzeit noch keinen Abfertigungsanspruch hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht ZS , (1985; Nr 5; S 183-186)
VerfasserIn: Andexlinger, Helmut
Ort / Verlag / Datum:09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
331.817(094.5) Urlaubsrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-486468 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage