23a Abs.3 AngG, 9 Abs.1 UrlG : OGH 4 Ob 10/85 v.26.2.1985
Das Austrittsrecht der Mutter beruht auf einem vorzeitigen Auflösungsgrund eigener Art und besteht auch dann, wenn sie mangels fünfjähriger Dienstzeit noch keinen Abfertigungsanspruch hat.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht ZS , (1985; Nr 5; S 183-186)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
331.817(094.5) Urlaubsrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz | Dokument Nr. A-486468 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |