Landwirtschaftlicher Arbeitsunfall : SchG Burgenland 3 C 28/84 v.3.7.1984
Wenn die Haupterwerbsquelle des Versicherten, der einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, eine Tätigkeit als Fabriksarbeiter bzw. Mietwagenunternehmer ist, dient der Haushalt nicht wesentlich dem landwirtschaftlichen Betrieb. Ein Unfall in diesem Haushalt ist daher nicht geschützt.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 368.41 Unfallversicherung (SV)
331.823 Arbeitsunfall 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Wenn die Haupterwerbsquelle des Versicherten, der einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, eine Tätigkeit als Fabriksarbeiter bzw. Mietwagenunternehmer ist, dient der Haushalt nicht wesentlich dem landwirtschaftlichen Betrieb. Ein Unfall in diesem Haushalt ist daher nicht geschützt. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |