Landwirtschaftlicher Arbeitsunfall : SchG Burgenland 3 C 28/84 v.3.7.1984

Wenn die Haupterwerbsquelle des Versicherten, der einen landwirtschaftlichen Betrieb führt, eine Tätigkeit als Fabriksarbeiter bzw. Mietwagenunternehmer ist, dient der Haushalt nicht wesentlich dem landwirtschaftlichen Betrieb. Ein Unfall in diesem Haushalt ist daher nicht geschützt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:368.41 Unfallversicherung (SV)
331.823 Arbeitsunfall
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 368.41 Unfallversicherung (SV) Dokument Nr. A-486055 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage