Kündigung : ArbG Linz 1 Cr 68/84 v.2.6.1984
Nicht ernst gemeinte Erklärungen sind grundsätzlich ungültig, können jedoch den Erklärenden binden, wenn die mangelnde Ernstlichkeit objektiv gesehen dem Erklärungsempfänger nicht erkennbar war und die Erklärung von diesem ernst genommen wurde.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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