Kündigung : ArbG Linz 1 Cr 68/84 v.2.6.1984
Nicht ernst gemeinte Erklärungen sind grundsätzlich ungültig, können jedoch den Erklärenden binden, wenn die mangelnde Ernstlichkeit objektiv gesehen dem Erklärungsempfänger nicht erkennbar war und die Erklärung von diesem ernst genommen wurde.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Arbeitsrecht und Sozialrecht (1985; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 2 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.13 Kündigung: Arbeit | Dokument Nr. A-485794 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |