Chemikaliengesetz bekommt nun 'Zähne'

Aufschriften wie 'ätzend', 'mindergefährlich' oder 'giftig' sollen die Käufer schon beim Kauf warnen. Die Verkäufer müssen Tips geben, wie sie anzuwenden, aufzubewahren und fachgerecht zu entsorgen sind. In Selbstbedienung oder per Versand sind sie daher nicht mehr zu h...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Neue AZ (1985)
Ort / Verlag / Datum:26.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.6.002.612 Produkte, gefährliche
54 Chemie
347.45 Konsumentenschutz
632.95 Pflanzenschutzmittel
347.51 Produkthaftpflicht
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Ablageschlagwort: 658.6.002.612 Produkte, gefährliche Dokument Nr. A-485061 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage