Verweigerung einer dienstlich begründeten Samstagarbeit aus privaten Gründen : AG Wien / Cr 554/84 v.3.6.1985

Ein Arbeitnehmer hat seine privaten Belange insofern hintanzuhalten, als er einem durch dienstliche Notwendigkeit begründeten Wunsch des Arbeitgebers auf Erbringung von Überstunden nachzukommen hat.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:08.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.814 Überstunden
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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