Streikeinsatz von Beamten bleibt strittig : Verstoss gegen internationales Recht? / Beschwerde des DGB

Auf Wunsch des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) soll sich nunmehr die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) in Genf mit der Frage befassen, ob Beamte gegen ihren Willen im öffentlichen Dienst auf Arbeitsplätzen streikender Arbeitnehmer eingesetzt werden dürften.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Allgemeine Zeitung (1985)
Ort / Verlag / Datum:06.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Streikrecht
35.08 Dienst, öffentlicher
341.123 ILO
35.081.71 Beamtenrecht
Region:BRD
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