Internationales Privat-und Zivilverfahrensrecht : OGH 1 Ob 641/84 v.8.10.1984
Der Anerkennungs-und Vollstreckungsvertrag mit der Schweiz BGBl 1962/125 enthält hinsichtlich der Zuständigkeit der Gerichte des Erststaates nur Beurteilungsregeln. Auf diese kann im Erststaat eine Unzuständigkeitseinrede nicht gegründet werden. Die Zuständigkeitsbestimmung des 43 Abs 5 KO begründet...
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Veröffentlicht in: | Zeitschrift für Rechtsvergleichung (1985; Nr 2; S 127-130)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.98 Gerichte: Zuständigkeit
341.9 Privatrecht, internationales 341.45 Rechtshilfe, zwischenstaatliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
Schweiz |
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der Anerkennungs-und Vollstreckungsvertrag mit der Schweiz BGBl 1962/125 enthält hinsichtlich der Zuständigkeit der Gerichte des Erststaates nur Beurteilungsregeln. Auf diese kann im Erststaat eine Unzuständigkeitseinrede nicht gegründet werden. Die Zuständigkeitsbestimmung des 43 Abs 5 KO begründet auch die österreichische inländische Gerichtsbarkeit. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |