Befristete Arbeitsverhältnisse mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Der Gesetzgeber hat die Neuregelung der 57 a ff. HRG sachgerecht an Art.5 Abs.3 GG orientiert und auf den Bereich der Hochschulen und Forschungseinrichtungen begrenzt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Recht der Arbeit ZS , (1985; Nr 5; S 258-282)
VerfasserIn: Buchner, Herbert
Ort / Verlag / Datum:09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.116 Arbeitsverträge
378.6 Hochschulen
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.116 Arbeitsverträge Dokument Nr. A-483488 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage