Rechtsbereinigung und Rechtsstaat : Verfassungsgerichtshof v.14.12.1956
Der rechtsstaatliche Gedanke der Publizität erfordert, dass es keine Vorschriften geben darf, 'zu deren Sinnermittlung subtile verfassungsrechtliche Kenntnisse, qualifizierte juristische Befähigung und Erfahrung und geradezu archivarischer Fleiss von Nöten sind'.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Gemeinde-Zeitung A , (1985; Nr 10; S 2-3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.131 Rechtsstaat
340.134 Gesetzgebung 34.04 Rechtsreform |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Der rechtsstaatliche Gedanke der Publizität erfordert, dass es keine Vorschriften geben darf, 'zu deren Sinnermittlung subtile verfassungsrechtliche Kenntnisse, qualifizierte juristische Befähigung und Erfahrung und geradezu archivarischer Fleiss von Nöten sind'. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |