Rechtsbereinigung und Rechtsstaat : Verfassungsgerichtshof v.14.12.1956
Der rechtsstaatliche Gedanke der Publizität erfordert, dass es keine Vorschriften geben darf, 'zu deren Sinnermittlung subtile verfassungsrechtliche Kenntnisse, qualifizierte juristische Befähigung und Erfahrung und geradezu archivarischer Fleiss von Nöten sind'.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Gemeinde-Zeitung A , (1985; Nr 10; S 2-3)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 340.131 Rechtsstaat
340.134 Gesetzgebung 34.04 Rechtsreform |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 340.131 Rechtsstaat | Dokument Nr. A-483484 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |