Arbeitszeit und Arbeitsruhe bei Auslandsverwendung

Für die Verwendung an einem ausländischen Arbeitsort kann inländisches Schutzrecht nur dann einwirken, wenn solche Folgewirkungen ausdrücklich vereinbart sind.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 10)
VerfasserIn: Andexlinger, Helmut
Ort / Verlag / Datum:10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:658.3-057.62 Auslandsaufenthalt: Personal
331.81 Arbeitszeit
Region:Österreich
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Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Für die Verwendung an einem ausländischen Arbeitsort kann inländisches Schutzrecht nur dann einwirken, wenn solche Folgewirkungen ausdrücklich vereinbart sind.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog