Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs für Leibrenten : OGH 1 Ob 528/85 v.22.5.1985
Bei Verträgen, aus denen die OHG zur Zahlung einer Rente verpflichtet ist, verjähren die Ansprüche gegen den ausgeschiedenen Gesellschafter nur hinsichtlich der einzelnen fällig gewordenen Teilleistungen, nicht aber hinsichtlich des Stammrechtes.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 10)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.72 Handelsgesellschaft, offene
347.439 Verjährung 347.56 Haftpflicht, berufliche 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Bei Verträgen, aus denen die OHG zur Zahlung einer Rente verpflichtet ist, verjähren die Ansprüche gegen den ausgeschiedenen Gesellschafter nur hinsichtlich der einzelnen fällig gewordenen Teilleistungen, nicht aber hinsichtlich des Stammrechtes. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |