Haftung des ausgeschiedenen Komplementärs für Leibrenten : OGH 1 Ob 528/85 v.22.5.1985

Bei Verträgen, aus denen die OHG zur Zahlung einer Rente verpflichtet ist, verjähren die Ansprüche gegen den ausgeschiedenen Gesellschafter nur hinsichtlich der einzelnen fällig gewordenen Teilleistungen, nicht aber hinsichtlich des Stammrechtes.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Recht der Wirtschaft (1985; Nr 10)
Ort / Verlag / Datum:10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.72 Handelsgesellschaft, offene
347.439 Verjährung
347.56 Haftpflicht, berufliche
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!

Exemplare / Bindeeinheiten

SOWIDOK

Signatur Signatur 2 Verfügbarkeit Bestellen
Ablageschlagwort: 347.72 Handelsgesellschaft, offene Dokument Nr. A-482168 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage