Internatskosten der Lehrlinge sollen Unternehmer übernehmen
'Der Differenzbetrag zwischen Internatskosten und Lehrlingsentschädigung ist zwar vom Lehrberechtigten zu bezahlen, aber speziell Lehrlinge in den ersten beiden Lehrjahren bleibt dadurch nicht einmal ein Taschengeld', stellt die ÖGJ fest.
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Veröffentlicht in: | Oberösterr Tagblatt (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 07.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.861 Lehrlingsausbildung
331.881 ÖGB: Jugendbewegung, gewerkschaftliche |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | 'Der Differenzbetrag zwischen Internatskosten und Lehrlingsentschädigung ist zwar vom Lehrberechtigten zu bezahlen, aber speziell Lehrlinge in den ersten beiden Lehrjahren bleibt dadurch nicht einmal ein Taschengeld', stellt die ÖGJ fest. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |