Internatskosten der Lehrlinge sollen Unternehmer übernehmen

'Der Differenzbetrag zwischen Internatskosten und Lehrlingsentschädigung ist zwar vom Lehrberechtigten zu bezahlen, aber speziell Lehrlinge in den ersten beiden Lehrjahren bleibt dadurch nicht einmal ein Taschengeld', stellt die ÖGJ fest.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Oberösterr Tagblatt (1985)
Ort / Verlag / Datum:07.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.861 Lehrlingsausbildung
331.881 ÖGB: Jugendbewegung, gewerkschaftliche
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:'Der Differenzbetrag zwischen Internatskosten und Lehrlingsentschädigung ist zwar vom Lehrberechtigten zu bezahlen, aber speziell Lehrlinge in den ersten beiden Lehrjahren bleibt dadurch nicht einmal ein Taschengeld', stellt die ÖGJ fest.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog