Internatskosten der Lehrlinge sollen Unternehmer übernehmen

'Der Differenzbetrag zwischen Internatskosten und Lehrlingsentschädigung ist zwar vom Lehrberechtigten zu bezahlen, aber speziell Lehrlinge in den ersten beiden Lehrjahren bleibt dadurch nicht einmal ein Taschengeld', stellt die ÖGJ fest.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Oberösterr Tagblatt (1985)
Ort / Verlag / Datum:07.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.861 Lehrlingsausbildung
331.881 ÖGB: Jugendbewegung, gewerkschaftliche
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.861 Lehrlingsausbildung Dokument Nr. A-482110 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage