Islamischer Religionsunterricht und Grundgesetz

Islamischer Religionsunterricht an deutschen Schulen hat von den deutschen Gegebenheiten auszugehen / Es stellt keinen Verstoss gegen die islamische Glaubensordnung dar, von einem islamischen Religionsunterricht in deutschen Schulen die Bindung an die grundgesetzliche Wertordnung zu verlangen.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte , (1985; Nr 17; S 497-502)
VerfasserIn: Füssel, Hans-Peter
Nagel, Tilman
Ort / Verlag / Datum:20.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:373.6 Fachunterricht
2 Religion
Region:BRD
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