Nochmals: Zur 'Fiktion der Generalprävention' bei Trunkenheitsdelikten

Nur wenn jeder, der sich in alkoholisiertem Zustand ans Steuer seines Fahrzeugs setzen will, unabhängig von der Unfallsgefahr ernsthaft mit gewichtigen verwaltungsrechtlichen Sanktionen rechnen muss, kann eine demotivierende Wirkung behördlicher Massnahmen erwartet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Richterzeitung , (1985; Nr 10; S 219-220)
VerfasserIn: Miklau, Roland
Ort / Verlag / Datum:10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.81 Alkoholismus
656.08 Verkehrsunfall
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Schreiben Sie den ersten Kommentar!
Bitte loggen Sie sich zuerst ein