Nochmals: Zur 'Fiktion der Generalprävention' bei Trunkenheitsdelikten
Nur wenn jeder, der sich in alkoholisiertem Zustand ans Steuer seines Fahrzeugs setzen will, unabhängig von der Unfallsgefahr ernsthaft mit gewichtigen verwaltungsrechtlichen Sanktionen rechnen muss, kann eine demotivierende Wirkung behördlicher Massnahmen erwartet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Richterzeitung , (1985; Nr 10; S 219-220)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 613.81 Alkoholismus
656.08 Verkehrsunfall |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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