Nochmals: Zur 'Fiktion der Generalprävention' bei Trunkenheitsdelikten
Nur wenn jeder, der sich in alkoholisiertem Zustand ans Steuer seines Fahrzeugs setzen will, unabhängig von der Unfallsgefahr ernsthaft mit gewichtigen verwaltungsrechtlichen Sanktionen rechnen muss, kann eine demotivierende Wirkung behördlicher Massnahmen erwartet werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Österr Richterzeitung , (1985; Nr 10; S 219-220)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 613.81 Alkoholismus
656.08 Verkehrsunfall |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 613.81 Alkoholismus | Dokument Nr. A-480827 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |