Nochmals: Zur 'Fiktion der Generalprävention' bei Trunkenheitsdelikten

Nur wenn jeder, der sich in alkoholisiertem Zustand ans Steuer seines Fahrzeugs setzen will, unabhängig von der Unfallsgefahr ernsthaft mit gewichtigen verwaltungsrechtlichen Sanktionen rechnen muss, kann eine demotivierende Wirkung behördlicher Massnahmen erwartet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Österr Richterzeitung , (1985; Nr 10; S 219-220)
VerfasserIn: Miklau, Roland
Ort / Verlag / Datum:10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:613.81 Alkoholismus
656.08 Verkehrsunfall
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 613.81 Alkoholismus Dokument Nr. A-480827 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage