Das Mutterschutzgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar : Bundesverfassungsgericht erklärt abweichende Richtervorlagen für unzulässig / 'Betriebe mit vielen Frauen benachteiligt'
Solange der grössere Teil der für den Mutterschutz zu erbringenden Leistungen 'vom Bund und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebracht wird', komme eine erneute verfassungsrechtliche Prüfung nicht in Betracht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1985)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Solange der grössere Teil der für den Mutterschutz zu erbringenden Leistungen 'vom Bund und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebracht wird', komme eine erneute verfassungsrechtliche Prüfung nicht in Betracht. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |