Das Mutterschutzgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar : Bundesverfassungsgericht erklärt abweichende Richtervorlagen für unzulässig / 'Betriebe mit vielen Frauen benachteiligt'

Solange der grössere Teil der für den Mutterschutz zu erbringenden Leistungen 'vom Bund und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebracht wird', komme eine erneute verfassungsrechtliche Prüfung nicht in Betracht.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Frankfurter Rundschau (1985)
VerfasserIn: Knapp, Ursula
Ort / Verlag / Datum:01.11.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83 Mutterschutz
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz Dokument Nr. A-480433 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage