Das Mutterschutzgesetz ist mit dem Grundgesetz vereinbar : Bundesverfassungsgericht erklärt abweichende Richtervorlagen für unzulässig / 'Betriebe mit vielen Frauen benachteiligt'
Solange der grössere Teil der für den Mutterschutz zu erbringenden Leistungen 'vom Bund und den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung aufgebracht wird', komme eine erneute verfassungsrechtliche Prüfung nicht in Betracht.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Frankfurter Rundschau (1985)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 01.11.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83 Mutterschutz
342.562 Gesetze: Verfassungsmässigkeit 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 351.83 Mutterschutz | Dokument Nr. A-480433 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |