Grundrechte und Demokratie

Man kann - wie die bisherigen Überlegungen gezeigt haben - die Funktion der Grundrechte in der demokratischen Verfassungsordnung des Grundgesetzes nicht auf eine einzige oder besonders wichtige reduzieren.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Europäische Grundrechte , (1985; Nr 18; S 525-532)
VerfasserIn: Schuppert, Gunnar Folke
Ort / Verlag / Datum:30.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:342.7 Grundrechte
321.7 Demokratie
342.7 Grundgesetz, Bonner
Region:BRD
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