Grundrechte und Demokratie
Man kann - wie die bisherigen Überlegungen gezeigt haben - die Funktion der Grundrechte in der demokratischen Verfassungsordnung des Grundgesetzes nicht auf eine einzige oder besonders wichtige reduzieren.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Europäische Grundrechte , (1985; Nr 18; S 525-532)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 30.09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 342.7 Grundrechte
321.7 Demokratie 342.7 Grundgesetz, Bonner |
Region: | BRD
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Ablageschlagwort: 342.7 Grundrechte | Dokument Nr. A-479894 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |