1, 9 InvEG Art 7 B-VG (Gleichheitssatz) : Verfassungsgerichtshof B 549/79, B 310-312/81, B 515/82 v.13.06.83

Die Funktion der anstatt der Pflichteinstellung vorgesehenen Ausgleichstaxe besteht darin, einen Ausgleich für den Entfall jener wirtschaftlichen Belastungen zu schaffen, die mit der Anstellung behinderter Personen regelmässig verbunden sind. Die Ausgleichstaxe ist in allen Fällen der Nichterfüllung...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Das Recht der Arbeit (1985; Nr 4/5)
Ort / Verlag / Datum:10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.6 Invalidenanstellung
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.6 Invalidenanstellung Dokument Nr. A-479293 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage