Kostenersatzpflicht des Bundes : OLG Wien 14 R 84/85 v.6.5.85
Bei einer Verurteilung des Beschuldigten in einem Verfahren nach dem MedienG besteht auch dann kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückersatz im Sinne dieser Gesetzesstelle, wenn ein Antrag auf Einziehung unterlassen oder aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Medien und Recht (1985; Nr 4; S 10-11)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.751 Medienrecht
347.921 Gerichtskosten 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 351.751 Medienrecht | Dokument Nr. A-479277 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |