Kostenersatzpflicht des Bundes : OLG Wien 14 R 84/85 v.6.5.85

Bei einer Verurteilung des Beschuldigten in einem Verfahren nach dem MedienG besteht auch dann kein Anspruch auf Entschädigung oder Rückersatz im Sinne dieser Gesetzesstelle, wenn ein Antrag auf Einziehung unterlassen oder aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Medien und Recht (1985; Nr 4; S 10-11)
Ort / Verlag / Datum:09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.751 Medienrecht
347.921 Gerichtskosten
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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