Wann leitende Angestellte haften : Prügelknaben
Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern haften leitende Angestellte ihren Arbeitgebern unbeschränkt auch für fahrlässig angerichtete Schäden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Capital , (1985; Nr 10; S 183-184)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 10.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.56 Haftpflicht, berufliche
331.77 Angestellte, leitende 368.022 Versicherungsverträge |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche | Dokument Nr. A-479080 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |