Wann leitende Angestellte haften : Prügelknaben

Im Gegensatz zu anderen Arbeitnehmern haften leitende Angestellte ihren Arbeitgebern unbeschränkt auch für fahrlässig angerichtete Schäden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Capital , (1985; Nr 10; S 183-184)
VerfasserIn: Mertens, Klaus
Ort / Verlag / Datum:10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.56 Haftpflicht, berufliche
331.77 Angestellte, leitende
368.022 Versicherungsverträge
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 347.56 Haftpflicht, berufliche Dokument Nr. A-479080 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage