Schenkung eines Postsparbuches

Erfolgt eine wirksame, vom Zedenten vorzunehmende Verständigung des Schuldners nicht, müssen die von ihm dem Zessionar übergebenen Urkunden diesen in die Lage versetzen, legitimiert die Forderung geltend zu machen. Dies ist gewiss der Fall, wenn nicht nur das Sparbuch übertragen, sondern auch das Lo...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Finanznachrichten (1985; Nr 41)
Ort / Verlag / Datum:10.10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.722 Sparbücher
347.65/.68 Erbrecht
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
Tags: Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
Beschreibung
Zusammenfassung:Erfolgt eine wirksame, vom Zedenten vorzunehmende Verständigung des Schuldners nicht, müssen die von ihm dem Zessionar übergebenen Urkunden diesen in die Lage versetzen, legitimiert die Forderung geltend zu machen. Dies ist gewiss der Fall, wenn nicht nur das Sparbuch übertragen, sondern auch das Losungswort bekanntgegeben wurde.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog