Schenkung eines Postsparbuches
Erfolgt eine wirksame, vom Zedenten vorzunehmende Verständigung des Schuldners nicht, müssen die von ihm dem Zessionar übergebenen Urkunden diesen in die Lage versetzen, legitimiert die Forderung geltend zu machen. Dies ist gewiss der Fall, wenn nicht nur das Sparbuch übertragen, sondern auch das Lo...
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Veröffentlicht in: | Finanznachrichten (1985; Nr 41)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.10.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.722 Sparbücher
347.65/.68 Erbrecht 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.722 Sparbücher | Dokument Nr. A-478282 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |