Abgrenzung fallweiser und geringfügiger Beschäftigung : VGH 83/08/0263 v.7.3.1985
Vollversicherungspflicht besteht nur dann, wenn die ergänzenden Feststellungen ergeben, dass die Dienstverhältnisse jeweils nur für einzelne Tage und somit für kürzere Zeit als eine Woche abgeschlossen worden sind. Ist dies nicht der Fall, so kann Geringfügigkeit gegeben sein.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | ARD Betriebsdienst (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 15.10.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 351.83(094.5) ASVG
331.116 Arbeitsverträge 368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Vollversicherungspflicht besteht nur dann, wenn die ergänzenden Feststellungen ergeben, dass die Dienstverhältnisse jeweils nur für einzelne Tage und somit für kürzere Zeit als eine Woche abgeschlossen worden sind. Ist dies nicht der Fall, so kann Geringfügigkeit gegeben sein. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |