Abgrenzung fallweiser und geringfügiger Beschäftigung : VGH 83/08/0263 v.7.3.1985

Vollversicherungspflicht besteht nur dann, wenn die ergänzenden Feststellungen ergeben, dass die Dienstverhältnisse jeweils nur für einzelne Tage und somit für kürzere Zeit als eine Woche abgeschlossen worden sind. Ist dies nicht der Fall, so kann Geringfügigkeit gegeben sein.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:15.10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:351.83(094.5) ASVG
331.116 Arbeitsverträge
368.4.025 Sozialversicherung: Beiträge
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 351.83(094.5) ASVG Dokument Nr. A-478277 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage