Postlauf bei Frist zur Kündigungsanfechtung : VGH 83/01/0512 v.24.10.1984

Ein am letzten Tag der Frist zur Kündigungsanfechtung zur Post gegebener diesbezüglicher Schriftsatz ist daher rechtzeitig erfolgt, weil die Tage des Postlaufes nicht in die Frist eingerechnet werden.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:15.10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Arbeitsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.15 Arbeitsverfassung Dokument Nr. A-478015 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage