Streit um die Produkthaftung / Konsumentenschutz wird teuer

Der Hersteller eines fehlerhaften Produktes muss künftig grundsätzlich auch dann für dadurch verursachte Schäden haften, wenn ihm kein Verschulden an diesem Fehler nachgewiesen werden kann / Die Neuregelung der Produkthaftpflicht wird, wie die Bundeswirtschaftskammer betont, durch zusätzliche Risken...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Die Presse (1985)
VerfasserIn: Scharsach, Herta
Ort / Verlag / Datum:22.10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:347.45 Konsumentenschutz
347.51 Produkthaftpflicht
368 Versicherungswesen
061.1:331 AK
061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 347.45 Konsumentenschutz Dokument Nr. A-477632 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage