Streit um die Produkthaftung / Konsumentenschutz wird teuer
Der Hersteller eines fehlerhaften Produktes muss künftig grundsätzlich auch dann für dadurch verursachte Schäden haften, wenn ihm kein Verschulden an diesem Fehler nachgewiesen werden kann / Die Neuregelung der Produkthaftpflicht wird, wie die Bundeswirtschaftskammer betont, durch zusätzliche Risken...
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Die Presse (1985)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 22.10.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 347.45 Konsumentenschutz
347.51 Produkthaftpflicht 368 Versicherungswesen 061.1:331 AK 061.1:380.15 Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 347.45 Konsumentenschutz | Dokument Nr. A-477632 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |