Verletzung des Arbeitszeitgesetzes im Ausland : VGH 81/11/0077 v.21.11.1984

Werden die Aufträge an die Beschäftigten vom Sitz des Unternehmens aus erteilt, so ist dies der Ort der relevanten Massnahmen, die hinsichtlich der Arbeitszeit der im Unternehmen Beschäftigten gesetzt werden sollen, auch wenn die blosse Weitergabe gesetzwidriger Weisungen an die Arbeitnehmer durch e...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:01.10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
658.3-057.62 Auslandsaufenthalt: Personal
Region:Österreich
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 1 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Werden die Aufträge an die Beschäftigten vom Sitz des Unternehmens aus erteilt, so ist dies der Ort der relevanten Massnahmen, die hinsichtlich der Arbeitszeit der im Unternehmen Beschäftigten gesetzt werden sollen, auch wenn die blosse Weitergabe gesetzwidriger Weisungen an die Arbeitnehmer durch eine Angestellte ausserhalb des Sprengels des Sitzes der Firma erfolgte.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog