Verletzung des Arbeitszeitgesetzes im Ausland : VGH 81/11/0077 v.21.11.1984

Werden die Aufträge an die Beschäftigten vom Sitz des Unternehmens aus erteilt, so ist dies der Ort der relevanten Massnahmen, die hinsichtlich der Arbeitszeit der im Unternehmen Beschäftigten gesetzt werden sollen, auch wenn die blosse Weitergabe gesetzwidriger Weisungen an die Arbeitnehmer durch e...

Ausführliche Beschreibung

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:01.10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.81 Arbeitszeit
658.3-057.62 Auslandsaufenthalt: Personal
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.81 Arbeitszeit Dokument Nr. A-477086 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage