Kündigung eines Schwerbehinderten: Regelfrist zur Unterrichtung des Arbeitgebers : Bundesarbeitsgericht v.16.1.1985

Der Arbeitnehmer, der beantragt hat, seine Schwerbehinderteneigenschaft festzustellen, darf die Regelfrist von einem Monat seit Zugang der Kündigung, innerhalb derer er dem Arbeitgeber die Antragstellung mitteilen muss, wenn er sich den Sonderkündigungsschutz nach dem SchwbG erhalten will.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Der Betrieb (1985; Nr 40)
Ort / Verlag / Datum:04.10.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.135 Kündigungsschutz
3-056.2 Behinderte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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