Kündigung eines Schwerbehinderten: Regelfrist zur Unterrichtung des Arbeitgebers : Bundesarbeitsgericht v.16.1.1985
Der Arbeitnehmer, der beantragt hat, seine Schwerbehinderteneigenschaft festzustellen, darf die Regelfrist von einem Monat seit Zugang der Kündigung, innerhalb derer er dem Arbeitgeber die Antragstellung mitteilen muss, wenn er sich den Sonderkündigungsschutz nach dem SchwbG erhalten will.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Der Betrieb (1985; Nr 40)
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Ort / Verlag / Datum: | 04.10.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.135 Kündigungsschutz
3-056.2 Behinderte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.135 Kündigungsschutz | Dokument Nr. A-476601 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |