Lohn für Betriebsversammlung bei 'kalter Aussperrung' : Landesarbeitsgericht Hamm

Die Zeit einer Betriebsversammlung ist auch dann voll zu bezahlen, wenn die Zusammenkunft in eine Produktionspause fällt, die durch die Fernwirkung eines Arbeitskampfes und den damit verbundenen Materialmangel bedingt ist.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Süddeutsche Zeitung (1985)
Ort / Verlag / Datum:17.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.15 Betriebsverfassung
331.89 Arbeitskonflikte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung Dokument Nr. A-475972 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage