Lohn für Betriebsversammlung bei 'kalter Aussperrung' : Landesarbeitsgericht Hamm
Die Zeit einer Betriebsversammlung ist auch dann voll zu bezahlen, wenn die Zusammenkunft in eine Produktionspause fällt, die durch die Fernwirkung eines Arbeitskampfes und den damit verbundenen Materialmangel bedingt ist.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Süddeutsche Zeitung (1985)
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Ort / Verlag / Datum: | 17.09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.89 Arbeitskonflikte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung | Dokument Nr. A-475972 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |