Bundesregierung erwägt keine Änderung des Sozialplanrechts : BAG, 613a BGB und Leitende Angestellte
Das Bundesarbeitsgericht habe nämlich mit Urteil vom 26.5.1983 klargestellt, dass nach 613a Abs.4 der Betriebsübergang als solcher für sich allein zwar kein Kündigungsgrund darstelle, aber sehr wohl für die Kündigung ursächlich sein könne.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Handelsblatt (1985)
|
---|---|
Ort / Verlag / Datum: | 16.09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.15 Betriebsverfassung
331.13 Kündigung: Arbeit 65.016 Unternehmerwechsel |
Region: | BRD
|
Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
Tags: |
Tag hinzufügen
Keine Tags, Fügen Sie den ersten Tag hinzu!
|
Exemplare / Bindeeinheiten
SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
---|---|---|---|
Ablageschlagwort: 331.15 Betriebsverfassung | Dokument Nr. A-475970 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |