Gelegenheitsgeschenke nicht mehr lohnsteuerfrei : Bundesfinanzhof v.22.3.1985
Ein dem Arbeitnehmer zugewandter geldwerter Vorteil ist Arbeitslohn, wenn er durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist. Hierunter fällt auch eine vom Arbeitgeber gewährte Lehrabschlussprämie.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Betriebsberater (1985; Nr 25)
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Ort / Verlag / Datum: | 10.09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 336.2 Lohnsteuer
331.225 Gratifikationen 331.761 Lehrlinge 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 336.2 Lohnsteuer | Dokument Nr. A-475830 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |