Gelegenheitsgeschenke nicht mehr lohnsteuerfrei : Bundesfinanzhof v.22.3.1985

Ein dem Arbeitnehmer zugewandter geldwerter Vorteil ist Arbeitslohn, wenn er durch das individuelle Dienstverhältnis veranlasst ist. Hierunter fällt auch eine vom Arbeitgeber gewährte Lehrabschlussprämie.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Betriebsberater (1985; Nr 25)
Ort / Verlag / Datum:10.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:336.2 Lohnsteuer
331.225 Gratifikationen
331.761 Lehrlinge
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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Ablageschlagwort: 336.2 Lohnsteuer Dokument Nr. A-475830 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage