Nebenbeschäftigung eines Beamten als Taxilenker : VwGH Zl.84/12/0093 v.14.1.1985

Zwischen einem Taxilenker und seinem jeweiligen Fahrgast ergibt sich in aller Regel nur ein loser Kontakt.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1985; Nr 5)
Ort / Verlag / Datum:09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:35.083.92 Beamte: Nebenerwerb
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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