Sensal kein Arbeitnehmer : OGH 4 Ob 116/84 v.23.10.1984
Gegen die persönliche Abhängigkeit und damit gegen die Annahme eines Arbeitsverhältnisses spricht vor allem der entscheidende Umstand, dass die Sensale aufgrund eines von ihrem Auftraggeber ihnen persönlich erteilten Auftrages tätig werden.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Informationen aus dem Arbeits- und Sozialrecht INFAS (1985; Nr 5)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 323.329 Berufe, freie
331.11 Arbeitnehmer 34.038 Rechtsprechung |
Region: | Österreich
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Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 323.329 Berufe, freie | Dokument Nr. A-475796 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |