Aussendienst : Wer Bildungsurlaub nutzen kann

Bildungseifer rechnen Firmen ihren Mitarbeitern hoch an. Von Bildungsurlaub dagegen halten die Chefs wenig. Was sie dennoch zugestehen müssen, ist in Landesgesetzen festgelegt. Daran werden auch Verfassungsklagen kaum etwas ändern können.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Capital (1985; Nr 9; S 193-196)
VerfasserIn: Plüskow, Hans-Joachim von
Ort / Verlag / Datum:09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.817.4 Bildungsurlaub
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage)
Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich
Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Bildungseifer rechnen Firmen ihren Mitarbeitern hoch an. Von Bildungsurlaub dagegen halten die Chefs wenig. Was sie dennoch zugestehen müssen, ist in Landesgesetzen festgelegt. Daran werden auch Verfassungsklagen kaum etwas ändern können.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog