Aussendienst : Wer Bildungsurlaub nutzen kann
Bildungseifer rechnen Firmen ihren Mitarbeitern hoch an. Von Bildungsurlaub dagegen halten die Chefs wenig. Was sie dennoch zugestehen müssen, ist in Landesgesetzen festgelegt. Daran werden auch Verfassungsklagen kaum etwas ändern können.
Gespeichert in:
Veröffentlicht in: | Capital (1985; Nr 9; S 193-196)
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VerfasserIn: |
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 331.817.4 Bildungsurlaub
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Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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SOWIDOK
Signatur | Signatur 2 | Verfügbarkeit | Bestellen |
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Ablageschlagwort: 331.817.4 Bildungsurlaub | Dokument Nr. A-474732 | Verfügbar | Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage |