Naturschutz, Baumschutz : OVG Bremen v.26.3.1985

Das in 2 BaumSchVO ausgesprochene Verbot, geschützte Baumgruppen und Einzelbäume oder Teile von ihnen zu entfernen, zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen ist deshalb mit der Eigentumsgarantie des Art.14 Abs.1 GG vereinbar.

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Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:502.7 Naturschutz
342.7 Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
Zugänglichkeit:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
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Anmerkungen:Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant)
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Beschreibung
Zusammenfassung:Das in 2 BaumSchVO ausgesprochene Verbot, geschützte Baumgruppen und Einzelbäume oder Teile von ihnen zu entfernen, zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen ist deshalb mit der Eigentumsgarantie des Art.14 Abs.1 GG vereinbar.
Zugangseinschränkungen:Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich
Hierarchiestufe:Unselbständig erschienen
Erscheinungsform:Unselbständig erschienen
Medientyp:Analog
Datenträger:Analog