Naturschutz, Baumschutz : OVG Bremen v.26.3.1985
Das in 2 BaumSchVO ausgesprochene Verbot, geschützte Baumgruppen und Einzelbäume oder Teile von ihnen zu entfernen, zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen ist deshalb mit der Eigentumsgarantie des Art.14 Abs.1 GG vereinbar.
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Veröffentlicht in: | Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 17)
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Ort / Verlag / Datum: | 09.1985 |
Erscheinungsjahr: | 1985 |
Sprache: | Deutsch |
Klassifikation: | 502.7 Naturschutz
342.7 Grundrechte 34.038 Rechtsprechung |
Region: | BRD
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Zugänglichkeit: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich Zugang erfordert Voranmeldung (siehe Bibliothekshomepage) Vervielfältigung nur unter den geltenden gesetzlichen Bestimmungen möglich |
Anmerkungen: | Level: 3 (Bewertung des Dokuments nach SOWIDOK-internen Kriterien: von 1 = sehr relevant, bis 5 = kaum relevant) |
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Zusammenfassung: | Das in 2 BaumSchVO ausgesprochene Verbot, geschützte Baumgruppen und Einzelbäume oder Teile von ihnen zu entfernen, zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen ist deshalb mit der Eigentumsgarantie des Art.14 Abs.1 GG vereinbar. |
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Zugangseinschränkungen: | Medien der SOWIDOK sind nur vor Ort in der AK Bibliothek Wien zugänglich |
Hierarchiestufe: | Unselbständig erschienen |
Erscheinungsform: | Unselbständig erschienen |
Medientyp: | Analog |
Datenträger: | Analog |