Naturschutz, Baumschutz : OVG Bremen v.26.3.1985

Das in 2 BaumSchVO ausgesprochene Verbot, geschützte Baumgruppen und Einzelbäume oder Teile von ihnen zu entfernen, zu beschädigen oder in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen ist deshalb mit der Eigentumsgarantie des Art.14 Abs.1 GG vereinbar.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:Öffentliche Verwaltung (1985; Nr 17)
Ort / Verlag / Datum:09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:502.7 Naturschutz
342.7 Grundrechte
34.038 Rechtsprechung
Region:BRD
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