Rückzahlung einer freiwilligen Leistung bei Verstoss gegen Konkurrenzklausel als Konventionalstrafe : LG Wien 44 Cg 10/85 v.10.6.1985

Die Besicherung der Einhaltung dieser Konkurrenzklausel durch die Vereinbarung der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Rückzahlung einer freiwilligen Abfertigung ist nicht anders zu beurteilen, als die Vereinbarung einer Konventionalstrafe.

Gespeichert in:
Bibliographische Detailangaben
Veröffentlicht in:ARD Betriebsdienst (1985)
Ort / Verlag / Datum:24.09.1985
Erscheinungsjahr:1985
Sprache:Deutsch
Klassifikation:331.17 Sozialleistungen, betriebliche
331.148 Arbeitnehmer: Disziplinarmittel
34.038 Rechtsprechung
Region:Österreich
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Ablageschlagwort: 331.17 Sozialleistungen, betriebliche Dokument Nr. A-474556 Verfügbar Benutzung vor Ort auf Anfrage - siehe Bibliothekshomepage